Nach einem Leichenfund, insbesondere, wenn es sich um ein Gewaltverbrechen handelt oder der Verstorbene bereits längere Zeit in der Wohnung gelegen hat, ist es für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit einer Immobilie nicht nur notwendig, dass alle Spuren und Gerüche restlos beseitigt werden, sondern auch zum Schutz vor der Ausbreitung von Krankheiten und Ungeziefer zwingend erforderlich, das Objekt umfassend zu desinfizieren.
Hierbei geht es vor allen Dingen darum, zu vermeiden, dass Mensch und Natur unbeabsichtigt mit kontaminiertem Material in Kontakt kommen. So birgt zum Beispiel der direkte Kontakt mit Blut das hohe Risiko an Hepatitis B und C oder HIV zu erkranken. Verstöße gegen die strengen Auflagen bei der Tatortreinigung können also neben strafrechtlichen Konsequenzen auch schwere gesundheitliche Folgen haben.
